U7 – Untersuchung 21. bis 24. Lebensmonat

Toleranzgrenze: 20. bis 27. Lebensmonat

Ihr Kind steht nun kurz vor seinem zweiten Geburtstag. Scheinbar gestern noch lag es als Baby auf seiner Krabbeldecke und versuchte, mühsam von der Rücken- in die Bauchlage zu kommen und nun rennt es bereits wie ein Wirbelwind durch die Wohnung …

Die U6 liegt ein ganzes Jahr zurück, so dass es mal wieder Zeit für eine gründliche Kontroll-Untersuchung wird. Jetzt zwischen dem 21. und 24. Lebensmonat steht für Ihren Nachwuchs im Kleinkindalter die U7 auf dem Programm. Geprüft werden die Entwicklungsschritte des letzten Jahres.

Hierzu gehört zum Beispiel, ob Ihr Kind:

  • alleine gehen, sich bücken und wieder aufrichten kann
  • richtig hören und sehen kann
  • Gesprochenes versteht und auf einfache Fragen reagiert
  • Zweiwortsätze bilden kann

Impfpass nicht vergessen!

Ab dem vollendeten 15. bis 23. Lebensmonat erfolgt die zweite Masern-/ Mumps-/ Röteln-Impfung.